E-Kennzeichen, Vorteilhaft oder eher nicht?

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Kfz-Kennzeichen

Hier erfahren Sie mehr über wie Sie ein E-Kennzeichen bekommen und unter welchen Vorraussetzungen! Inwiefern ist das E-Kennzeichen überhaupt vorteilhaft und gibt est auch Nachteile eins zu haben?

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Was ist ein E-Kennzeichen?

Ein E-Kennzeichen erkennt man am “E”, das sich am Ende des Kennzeichens, neben der Zahlenkombination befindet. Bis auf das “E” im Kennzeichen, unterscheidet es sich nicht von anderen Kfz-Kennzeichen im Verkehr. Das Kennzeichen ist seit 2015 deutschlandweit verfügbar für Elektroautofahrer, um weiterhin E-Mobilität im ganzen Land zu fördern. Das Kennzeichen ist seitdem auch als Wechsel-oder Saisonkennzeichen erhältlich.

Wie bekommt man ein E-Kennzeichen?

Ob man ein E-Kennzeichen erlangen möchte oder nicht, ist dem Autobesitzer selbst überlassen, es ist freiwillig, aber wenn der Fahrer von den Vorteilen des E-Kennzeichens profitieren möchte, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten. Es stellt sich dabei grundsätzlich die Frage, wer sich ein E-Kennzeichen zulegen darf? Das EmoG (Elektromobilitätsgesetz) hält eindeutig fest, das nur diese Fahrzeug-Kategorien das E-Kennzeichen beantragen dürfen:

  • Elektrofahrzeuge die akkubetrieben sind
  • Wasserstoff-Autos (Brennstoffzellenautos)
  • “Von außen” aufladbare Hybridautos (Plug-in-Hybride, PHEVs)

Allerdings sollte man auch beachten, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht mehr als 50 g CO2 pro gefahrenen Kilometer ausstoßen oder im vollelektrischen  Betrieb sollten es mindestens 40 km gefahrene Kilometer sein. Das bedeutet also, dass Hybrid Fahrer darauf achten sollten, diese zusätzlichen Kriterien zu beachten, wenn sie ein E-Kennzeichen beantragen.

Wann Sie das E-Kennzeichen erwerben, spielt keine Rolle. Das Beantragen dieses Kennzeichens kann bei der Zulassung des Fahrzeugs erfolgen, aber auch im Nachhinein, nach der Zulassung.

An der Zulassungsstelle müssen sie dann folgende Dokumente vorweisen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein Ihres Fahrzeuges
  • Bestätigung des bestandenen TÜV
  • Beweis dass Ihr Elektrofahrzeug alle EmoG Voraussetzungen erfüllt
  • Ihre eVB -Nummer
  • Altes Kennzeichen wenn möglich

Sämtliche Kosten für das Nummernschild betragen zwischen 50-60€, das beinhaltet die Zulassungsgebühr und den Preis für das Kennzeichen selbst. Bei personalisierten Nummernschildern sind es 12.80€ an Zusatzkosten. Da das Nummernschild für immer gültig ist, muss es nur einmal beantragt werden.

Wieso sich ein E-Kennzeichen anschaffen?

Das “E” im Kennzeichen kann, abhängig von den Kommunen, einige Vorteile für jeweilige Fahrer haben. Die Bundesregierung möchte immer mehr Fahrer dazu animieren, auf umweltfreundlichere Mobilitätsalternativen umzusteigen. Um dies zu erreichen, will die Regierung rund um das Thema E-Mobilität weiterhin investieren und die Attraktivität erhöhen. Laut EmoG-Frist sollten sich bis zum 30. Juni 2030 die elektrisch betriebenen Fahrzeuge auf dem Mobilitätsmarkt etabliert haben.

Dies sind die Hauptvorteile, die einen Anreiz schaffen sollen,  damit Fahrer auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umsteigen: 

  1. Starten wir mit dem offensichtlichen: vorhandene Parkplätze mit Ladestation im öffentlichen Parkraum für Fahrzeuge, die “E” im Kennzeichen enthalten. Das heißt also, dass Besitzer mit dem E-Kennzeichen einfacher einen Parkplatz auf der Straße finden und nicht wie die meisten Fahrer sich auf eine mühsame Suche nach einer freien Stelle begeben müssen. Dabei kommt noch, dass der Fahrer sorglos sein Auto aufladen kann.
  2. Zu den Parkvorteilen kommt noch, dass Elektroautos von einem Preisnachlass oder eine komplette Erlassung der Parkgebühren profitieren können. Derjenige, der ein “E” Kennzeichen besitzt, braucht also nicht mehr tief in die Tasche greifen, um auf der Straße zu parken.
  3. E-Fahrer sind unter anderem auch erlaubt, nach Bedarf die Busspuren zu benutzen. Busspuren sind bekanntlich breiter und nicht so verkehrsdicht wie normale Fahrspuren. Dies ermöglicht den betroffenen Fahrer, dem Vehrkehr einfacher zu entkommen und schneller voran zu kommen. E-Fahrer stehen also weniger im Stau im Vergleich zu Fahrer mit brennstoffbetriebenen Fahrzeuge (abgesehen von der Autobahn).
  4. Das E-Kennzeichen bringt allerdings auch einige Steuervorteile! Wer ein E-Kennzeichen erwirbt, zahlt keine Kfz-Steuer mehr in den nächsten 10 Jahren. Aber aufgepasst, dies trifft nur zu, wenn man sein E-Kennzeichen vor dem Jahre 2025 beantragt. 
  5. Zuletzt sind Besitzer eines “E-Kennzeichen” von Zufahrtsbeschränkungen erlassen. Man muss aber dabei beachten, dass nicht alle Zufahrtsbeschränkungen zugänglich für E-Fahrzeuge sind, wie zum Beispiel Fußgängerzonen, die nur für Fußgänger und Lieferanten zugänglich sind. E-Fahrer dürfen durch Durchfahrtsverbote fahren, die für den Schutz vor Lärm beschränkt wurden. Diese Fahrzonen sind auch spezifisch gekennzeichnet für die betroffenen Fahrer. Nichtsdestotrotz bedeutet das also keine großen Umwege mehr für die Betroffenen, um von Punkt A nach Punkt B zu gelangen.

All diese Vorteile sind per EmoG vorgegeben, aber es hängt von den einzelnen Kommunen ab, welche Maßnahmen tatsächlich ausgeführt werden. Man muss also beachten, dass beispielsweise nicht in jeder Kommune die Parkgebühren für E-Fahrzeuge erlassen werden oder dass jede Kommune vorhandene Parkplätze mit Ladesäulen bietet.

Unannehmlichkeiten die sich mit dem E-Kennzeichen erweisen können

All diese Vorteile klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Da stellt man sich doch die Frage “Wo ist der Haken dabei?”. In der Tat gibt es einige Unannehmlichkeiten die sich erweisen können bei dem Umstieg auf E-Mobilität. Es handelt sich nicht um größere Probleme, eher um Hindernisse, die diese Vorteile etwas unpraktischer machen. 

Dies sind folgende ungünstige Aspekte auf die Sie stoßen können:

  1. Wie schon erwähnt, können sich die Regelungen für E-Fahrer ändern, je nach kommunaler Vorschrift. Dabei kann man schnell über die verschiedenen Bedingungen den Überblick verlieren, da diese innerhalb der Gemeinden variieren. 
  2. Hybrid Fahrer mit E-Kennzeichen müssen eventuell Ausschau halten. Es könnte sein, dass sich die Vorschriften um ein E-Kennzeichen als Hybrid-Fahrer noch ändern kann. Die Möglichkeit besteht, dass strengere Anforderungen für diese Fahrzeuge in absehbarer Zukunft anstehen können.
  3. Ein recht kleiner Nachteil kann bestehen, wenn Sie ein Wunschnummernschild für Ihr Elektroauto haben möchten. Mit dem zusätzlichen “E” im Kennzeichen, gibt es weniger Platz, um sein Nummernschild so zu gestalten, wie man es möchte, so wie bei normalen Kfz-Kennzeichen.

Dies sind nur kleine Beispiele, die auftreten können beim Erwerb des E-Kennzeichens. Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, ob die Vorteile überwiegen und die Beantragung eines E-Kennzeichens von Nutzen ist. Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an neuen Regelungen, um E-Mobilität attraktiver zu machen, für ein umweltfreundlicheres Deutschland.

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