Berlin: Parkplatz Gebühren erhöhen sich nach fast 20 Jahren

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Sredzkistraße,-Berlin, Deutschland

Zum ersten Mal nach fast 20 Jahren wurde entschieden, dass das Parken in Berlin ab dem 1. Januar 2023 teurer wird. Die neue Parkgebührenverordnung wird zuerst die Besucher Berlins betreffen.

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Eine Gebührenanpassung für Bewohner wird, laut Senatskanzlei, im kommenden Jahr erfolgen. Insgesamt ist der Parkpreis in Berlin pro Stunde in den Parkzonen bei ein/zwei/drei Euro um jeweils einen ganzen Euro gestiegen. Das heißt also für die Fahrer, dass ab jetzt der Preis bei zwei/drei/vier Euro die Stunde liegt. Dieses Jahr sind nicht nur in Berlin die Parkgebühren gestiegen sondern auch in folgenden Städte:

  • Dresden, 
  • Erfurt, 
  • Hamburg, 
  • Düsseldorf,
  • Kiel,
  • München,
  • Mainz,
  • Stuttgart
  • Wiesbaden

Die neuen Parkpreise sollten jedoch noch nicht direkt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden. Da die Parkscheinautomaten noch schrittweise umgerüstet werden müssen, gelten die neuen Preise erst nach dem Umstellen der Automaten. Der Senat überlässt den Betreibern eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2023 um rund 4.500 Parkscheinautomaten umzuprogrammieren. Mit dem Anstieg der Parkpreise erhoffen sich unter anderem etliche Berliner Bezirke auch höhere Einnahmen. Trotzdem stehen noch zahlreiche kostenlose Parkflächen den Fahrern und Fahrerinnen in Berlin zur Verfügung.

Einwohner Berlins sind auch demnächst mit der Erhöhung der Parkgebühren betroffen. Die Einwohner Vignette, die letztes Jahr noch 10.20€ kostete, sollte um mehr als ein Zehnfaches erhöht werden. Wer in Zukunft eine Berliner Einwohner Vignette erwerben möchte, zahlt eine jährliche Summe in Höhe von bis zu 120€ an die Gemeinde Berlins. Eine Anpassung der Bewohnerparkgebühren sollte im Jahr 2025 an die Bewohner Berlins verkündet werden. Diese Gebühren können je nach Fahrzeugklasse variieren.

Die Berliner Pressemitteilung erwähnt unter anderem auch, dass Ziel der neuen Parkgebührenordnung ist, die schmalen Gehwege Berlins freizuhalten.  Nun sollte das Abstellen von E-Tretrollern, Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern und Motorrädern Gebührenfrei auf Parkplätze parken. Dadurch sollten die Bürgersteige sicherer und breiter für Fußgänger werden. Diese Fahrzeugen dürfen sich jetzt gebührenfrei auf normale Parkplätze und Parkstreifen stellen. Bewohner befürchten, dass einzelne Fahrräder ganze Parkplätze für sich allein beanspruchen und somit keinen Platz für Autos mehr lassen. Zu diesen Befürchtungen, antwortete die Verkehrssenatorin Bettina Jarasch darauf folgendes: “Parkplätze sind für alle Fahrzeuge da, nicht nur für Autos.Fahrräder sind Fahrzeuge, und die dürfen auf Parkplätzen stehen.” Fahrräder sind weiterhin noch auf dem Gehsteig geduldet, allerdings sind Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen dazu animiert, sich auf freie Parkplätze zu stellen, um Bürgersteig zugänglicher für Fußgänger zu machen.

Nutzer die aktiv am Carsharing beteiligt sind, sind auch betroffen von den neuen Maßnahmen der Pressemitteilung. Mit einer Sondernutzungserlaubnis sind Carsharing-Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren von der neuen Erhöhung der Parkgebühren nicht betroffen, allerdings nur wenn diese Fahrer und Fahrerinnen sich auch am Handyparken beteiligen. Des Weiteren zahlen ab sofort Carsharing-Fahrer und Fahrerinnen mit E-Kennzeichen nur noch die Hälfte der geltenden Parkgebühren. Ziel der Preisermäßigung ist weiterhin, grüne Mobilität in Berlin zu fördern und Fahrer sowie auch Fahrerinnen dazu zu drängen, umweltfreundlichere Alternativen zum Transport zu nutzen.

Weitere Pressemitteilungen des Verkehrssenat zum Thema Mobilität sollen noch dieses Jahr folgen, wie zum Beispiel die kommende landesrechtliche Anpassung der Regelung für Bewohnerparkgebühren.

Laut neuer Parkgebühren-Ordnung dienen die neuen Maßnahmen, um aus der Metropole Berlin eine klimafreundliche, luftreinere und verkehrssichere Stadt zu machen.

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